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Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern

Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.

Derzeit sind in Bayern rund 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einem Anteil von rund 70 %. Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass die Abgabe der Erklärungen in den nächsten Wochen und Monaten möglichst umfassend erfolgt, damit die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Messbescheide zu erlassen. Erst wenn ein relativ flächendeckender Überblick für die Kommunen möglich ist, können die weiteren Schritte eingeleitet werden, unter anderem die Überprüfung und Festsetzung der Hebesätze in der jeweiligen Gemeinde und im Nachgang dann der Erlass der endgültigen Grundsteuerbescheide.