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Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

 

Schöffenwahl:

Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale und Landgericht Schweinfurt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Gemeinderat schlägt Kandidaten vor und meldet diese an das Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Die Kandidaten für die Vorschlagsliste können entweder von Dritten vorgeschlagen werden oder interessierte Bürgerinnen und Bürger bewerben sich selbst.

Die Vorschläge bzw. Bewerbungen müssen bis spätestens 31.03.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu eingehen. Das entsprechende Formular ist unterhalb abrufbar.

 

Jugendschöffenwahl:

Für die Jugendschöffenwahl 2023 werden im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu ebenfalls Frauen und Männer gesucht, die am Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bad Neustadt sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Schweinfurt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Bewerbungen für das Jugendschöffenamt können ebenfalls bei der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu bis spätestens 19.03.2023 abgegeben werden. Das entsprechende Formular ist unterhalb abrufbar.

 

Unterlagen:

Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023

Bekanntmachung zur Jugendschöffenwahl 2023

Merkblatt

Bewerbungsformular

Nährere Informationen sind hier abrufbar. Gerne können Sie sich aber auch an die Verwaltungsgemeinschaft wenden: 09337 91220